Wie wir kleine Häuser verwalten!

25. August 2022

Sinnvolle Strukturierung der Leistungen des Verwalters bieten umfängliche und günstige Verwaltungsansätze.

Egal, ob alleiniger Eigentümer einer Immobilie oder Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, es gibt immer Tätigkeiten, die man selbst erbringen kann oder erbringen möchte. Sei es aus Kostengründen oder einfach aus Freude an der Tätigkeit selbst. Häufig sprechen wir mit Eigentümern in der Mietverwaltung, die die Verwaltung Ihrer Liegenschaft gar nicht vollständig abgeben möchten, sondern nur Teilleistungen beziehen wollen. Auch stellen wir immer wieder fest, dass viele Eigentümer in Eigentümergemeinschaften bereit wären, gewisse Tätigkeiten selbst durchzuführen - nur eben nicht alle - und hierdurch einen gewissen Teil der Verwaltung selbst zu erbringen.

Im Bereich WEG-Verwaltung war dies ein Ansatz, der insbesondere zum Zeitpunkt vor der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes zumindest schwer realisierbar war, da das Wohnungseigentumsgesetz klare Regelungen zum Leistungsumfang des Verwalters getroffen hat und diese auch nicht durch Beschluss oder Vereinbarung geändert hätten, werden dürfen/können. Dies ist jetzt aber möglich und bietet Ihnen und Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft ein großes Potenzial, auf sinnvolle Weise eine fachlich hochwertige Verwaltung zu erhalten und dabei an Verwaltungskosten zu sparen.

Hinzu kommt, dass sich die Eigentümer/innen in kleinen Liegenschaft i. d. R. hervorragend kennen und vieles auf direktem Weg geklärt werden kann. Geschieht dies unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen, ist das ein großer zeitlicher Vorteil für die Gemeinschaft. Der Blick auf die Liegenschaft durch eine Eigentümerin oder einen Eigentümer vor Ort ist unersetzbar und kann auch durch eine professionelle Verwaltung mit turnusmäßigen Besichtigungen nicht in gleicher Qualität vorgenommen werden. Soweit dann die Eigentümergemeinschaft durch einen Profi wie "IM|On Der Onlineverwalter" geführt wird, ist eine professionelle Verwaltung gewährleistet und wahrscheinlich sogar einer herkömmlichen Verwaltungsform qualitativ überlegen.

Im Bereich der Mietverwaltung lässt sich ein solches Konzept mit angepassten Leistungen einfach implementieren. Hier bestehen weniger strenge Regelungen zum Verwaltungsumfang als in der WEG-Verwaltung, sodass wir hier in der Lage sind ebenfalls zielführende Konzepte vorzulegen. Die Entscheidungswege sind natürlich bei einem Eigentümer als Vermieter sehr kurz, hier geht es für uns vor allem um fachliche Unterstützung im Arbeitsablauf und Entlastung des Eigentümers bei den operativen Tätigkeiten.

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Ein kleiner Einblick in die Eigentümerversammlung - Bedeutung und Hintergrund

Sie kommt mindestens einmal pro Jahr im Rahmen einer ordentlichen Eigentümerversammlung auf jeden Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu und nicht jeder Eigentümer geht mit der gleichen Intension auf eine solche Versammlung.

Beschlussfassung über die Bestellung eines Verwalters

Seit dem WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungesetz) hat sich die Struktur der Wohnungseigentümergemeinschaft grundlegend geändert. Durch § 9b Abs. 1 WEG ist die Gemeinschaft jetzt vollständig rechtsfähig und wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Verwalter vertreten.

Zur Anfechtung von Beschlüssen

Grundlegende Voraussetzung zur Anfechtung von Beschlüssen liegt darin, dass überhaupt eine Willensbildung der Eigentümergemeinschaft in Form eines Beschlusses vorliegt. So fehlt es beispielsweise an der Beschlussqualität, wenn mehrere, aber nicht alle Eigentümer, außerhalb einer Eigentümerversammlung eine Entscheidung herbeiführen.

"IM|ON - Der Onlineverwalter" ist ein Leistungsbereich der Team Jürgens real estate management GmbH aus der Team Jürgens Gruppe. Team Jürgens bietet Leistungen über den Immobilienlebenszyklus von der Projekidee und - entwicklung über Architektur- und Planungsleistungen im Hochbau sowie ein vollumfängliches Leistungsspektrum im Immobilienmanagement und der Immobilienmaklerei.